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VOC-Lenkungsabgabe

Unterstützung bei der Erstellung der VOC-Bilanz
Betriebe, welche Lösungsmittel so verwenden, dass sie nicht in die Umwelt gelangen, können dafür eine Rückerstattung der VOC-Lenkungsabgabe beantragen. Wir stellen für Sie die dazu notwendigen Dokumente zusammen und erledigen den Rückerstattungsantrag zur Weiterreichung an die kantonale Fachstelle, so dass Sie mit kleinem Aufwand ihr Geld zurückerhalten. Selbstverständlich erhalten Sie im Vorfeld eine Abschätzung über die Kosteneinsparung, welche Sie durch die eine bewilligte Rückerstattung haben werden.

Befreiung von der VOC-Lenkungsabgabe nach „Artikel 9, VOCV“
Betreibt Ihr Betrieb eine Abluftreinigungsanlage könnten Sie unter gewissen Umständen ganz von der VOC-Lenkungsabgabe befreit werden („Befreiung nach Artikel 9, VOCV“).
Wir klären die Möglichkeiten zur Befreiung, erstellen den entsprechenden Befreiungsantrag und beurteilen mit einem Soll-/Ist-Vergleich, ob die diffusen Emissionen, wie ab 2013 verlangt, gemäss VOC-Verordnung und BAFU-Richtlinie vermindert worden sind. Falls notwendig erarbeiten wir einen genehmigungsfähigen Massnahmenplan und begleiten dessen Umsetzung.

Unterstützung während der Laufzeit zur Befreiung von der VOC-Lenkungsabgabe
Die Erfüllung der Kriterien für die Befreiung von der VOC-Lenkungsabgabe nach Art. 9 ist mit wiederkehrenden Pendenzen verbunden. Wir übernehmen für Sie alles damit verbunden Arbeiten wie die Projektkontrolle, die Schulungsveranstaltungen für die Mitarbeiter im emissionsarmen Umgang mit Lösemitteln und geforderte Dokumentationen.